Referent:
Prof. Dr. iur. Franz Häuser, Jurist und ehem. Rektor der Universität Leipzig

Franz Häuser wurde am 14. August 1945 in Limburg an der Lahn geboren. Er ist ein deutscher Jurist und war vom 23. April 2003 bis zum 2. Dezember 2010 Rektor der Universität Leipzig. Nach dem Abitur an der Tilemannschule Limburg studierte Franz Häuser Rechtswissenschaft in Marburg und in Bonn. 1970 legte er das Erste Juristische Staatsexamenab. Dem 1974 in Hessen abgelegten Zweiten Juristischen Staatsexamen folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent und als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Franz Häuser wurde mit einer Arbeit über „Unbestimmte ‚Maßstäbe“ als Begründungselement richterlicher Entscheidungen – dargestellt anhand von Entscheidungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Recht der Personalgesellschaften“ 1978 zum Dr. iur. promoviert. Anschließend habilitierte er sich mit einer Arbeit über die „Bürgschaft auf erstes Anfordern“. Franz Häuser wurde daraufhin die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht verliehen.
Nach Lehrstuhlvertretungen in Bielefeld (Wintersemester 1991/1992) und Potsdam (Sommersemester 1992) wurde Franz Häuser im Wintersemester 1992/1993 Professor an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Seit dem Wintersemester 1998/1999 ist er zudem Ko-Direktor des „Instituts für deutsches und internationales Bank- und Kapitalmarktrecht“ der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Am 13. November 2002 wurde Franz Häuser zum Prorektor für strukturelle Entwicklung und
am 23. April 2003 zum Rektor der Universität Leipzig gewählt. Am 1. November 2006 wurde er durch das Konzil der Universität in seinem Amt bestätigt, das er bis 2010 innehatte.
Prof. Häusers Arbeitsschwerpunkte sind das Bank- und Kapitalmarktrecht. Er war Mitglied im Börsenrat der Berliner Wertpapierbörse und von 1984 bis 2005 Mitglied der Redaktion der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM, Wertpapiermitteilungen Teil IV). Er ist seit 2015 Ombudsmann für Kundenbeschwerden des Bundesverbands der Deutschen Volksund Raiffeisenbank.